Das APR schützt das Recht eines Menschen auf Achtung und freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit gegenüber dem Staat und im privaten Rechtsverkehr.
Das APR ist begrifflich nicht eindeutig umgrenzt. Es ist stets einschlägig, wenn speziellere Schutzrechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, das Namensrecht) nicht eingreifen. Zu seinem Kernbereich gehört die Menschenwürde und das Recht der persönlichen Ehre sowie – abgestuft – die Wahrung der intimen (insoweit absoluter Schutz), privaten und sozialen Lebenssphäre eines Menschen.