Ausübender Künstler

Ausübender Künstler ist nach der gesetzlichen Definition (§ 73 UrhG), wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf ein andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt (Beispiele: Schauspieler, Sänger, Tänzer, Moderatoren). Nur in den seltensten Fällen sind auch Statisten und Komparsen ausübende Künstler.