der / die Urheber eines Musikstückes.
Klassischerweise gibt es bei einem Musikstück sowohl den Urheber des Textes (=Texter) und zusätzlich den Urheber der Komposition (=Komponist). Der Begriff des Urhebers bezeichnet den geistigen Schöpfer eines Werkes. Bei existierender Musik, die schon irgendwo veröffentlicht wurde, ist so gut wie immer davon auszugehen, dass sie dem Urheberrechtsschutz unterfällt.