Drehbuch zur Selbstbedienung?

Das Verfilmungsrecht gestattet Änderungen des (Dreh-) Buches nur soweit, wie es  für die Filmherstellung nötig ist. Großzügiger ist dagegen das Allgemeine Bearbeitungsrecht. Es  lässt weitergehende Änderungen zu. Grenze: Entstellung der Vorlage.

Produzent Birkinger ist unzufrieden mit dem Drehbuch von Paula Ossacip. Dennoch hat er es abgenommen, um weiter zu kommen. Er ändert selbst noch einige Stellen und startet dann den Dreh.
Als Ossacip die Änderungen mitbekommt, wird sie sauer und fragt ihren Vater Pablo Ossacip, einen begnadeten Anwalt, ob sie die Änderungen verhindern kann, da sie die Verfilmungsrechte ja schon übertragen hat.

Durch Übertragung der Verfilmungsrechte ermächtigt der Autor zunächst zur Bearbeitung des (Dreh)-Buches bis zur Grenze des Urheberpersönlichkeitsrechts, also bis zur gröblichen Entstellung, siehe hierzu Fall "Mein Buch mein Film?".  Das Verfilmungsrecht gestattet aber nur eine Bearbeitung, die zur Herstellung des Filmes nötig ist. Beispiel: Die Umgestaltung eines Romans für eine filmgerechte Fassung, oder die geringfügige Umänderung des Drehbuchs zur Anpassung an die Drehmöglichkeiten.
Sobald eine Änderung darüber hinausgeht, ist es ein Eingriff ins Bearbeitungsrecht. Wenn Birkinger sich beim Drehbuchvertrag auch das Bearbeitungsrecht gesichert hätte, wäre es für Ihn kein Problem, Passagen zu ändern. Es sei denn, es ist eine grobe Entstellung des Werks des Autors (siehe Fall "Mein Buch mein Film?" ).
Ossacip kann hier bei weitgehenden Änderungen ihres Drehbuchs einschreiten und diese unterbinden.

Ein Problem taucht dann auf, wenn durch die Änderungen oder die Filmausführungen Rechte Dritter (insbes. Persönlichkeitsrechte, siehe Fall "Erzählspaß contra Persönlichkeitsschutz" verletzt werden. Dafür kann der Autor dann keine pauschale Gewährleistung für Nichtverletzung von Persönlichkeitsrechten übernehmen.

Tipp:
Die Filmproduktion sollte sich neben dem Verfilmungsrecht auch das Bearbeitungsrecht übertragen lassen. Dann sind neben Veränderungen in bestimmtem Rahmen auch Fortsetzungen etc. (siehe Fall "Fortsetzung folgt?"), möglich.

Weitere Informationen:

 

im Internet:

externer Link Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di
externer Link Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.
externer Link script-o-rama

im Glossar:

Link ins Glossar Persönlichkeitsrecht
Link ins Glossar Gewährleistung

siehe auch:

interner Link Fall "Mein Buch mein Film?"
interner Link Fall "Erzählspaß kontra Persönlichkeitsrecht"
interner Link Fall "Fortsetzung folgt?"