Drehbuch als Studienmaterial
Gehen Studenten der Filmhochschule im Seminar Drehbücher durch, können sie Praxisluft schnuppern. Wer dieses Material anbieten will, muss vorher die Rechte klären.
Der Branchenneuling und Quereinsteiger Bodo Cent, vormals TV-Soup-Producer im Privat Broadcast Smoking Drinking Boring, unlängst erfolgreich mit der umstrittenen Literaturverfilmung " Liebesströme" wird als Honorarprofessor an die Filmhochschule Babelsberg berufen. Er überlegt, ob er das Drehbuch seines preisgekrönten Filmwerkes im Eigenverlag als Lehrmaterial für seine Studenten herausgeben kann. So liest er noch mal den Drehbuchvertrag zu "Liebesströme" und entdeckt dort folgende Regelung: "... die Rechte für das Buch zum Film. erwirbt der Filmproduzent ...".Freudig nimmt er die Honorarprofessur an.Leider handelt es sich, bei aller Ähnlichkeit, beim Verlagsrechts des Drehbuchs und bei den Vermarktungsrechten für das Buch zum Film um unterschiedliche Nutzungsrechte. Das scheinbar umfassendere Recht der Vermarktung des Buches zum Film schließt nicht die Veröffentlichung des unbearbeiteten Drehbuchtextes ein.
Bodo muss feststellen, ob der Drehbuchautor den Text veröffentlicht hat. Dann kann er die gesetzliche Erlaubnis der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung nutzen.
Eine Kopie von kleinen Teilen des veröffentlichten Drehbuches zu Lehrzwecken kann in geringem Umfang im Lehrbetrieb der Filmhochschule verwandt werden. Insbesondere wenn es den Studenten in einzelnen Abschnitten, zu Studienzwecken unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, kann der Autor des Drehbuches keine Einwendungen oder gar Forderungen erheben. Wichtig ist trotzdem das Nennungsrecht des Autors zu beachten und ihn nicht zu verschweigen.
Die Idee mit dem Eigenverlag sollte er vergessen. Den Drehbuchautor versuchen mit ins Boot zu nehmen, um sein Werk auch in schriftlicher oder vielleicht sogar elektronischer Form zu publizieren, ist ein weiterer gangbarer Weg.
