Der Rückruf ist ein scharfes Schwert

Nach langer vergeblicher Wartezeit des Drehbuchautors ist endlich ein erfolgreicher Rückruf möglich. Aber was muss er dabei beachten?

"Sieben Jahre Pech, obwohl ich damals kein Spiegelglas zerbrach.", denkt von Schneeheim, als ihm nach dieser langen Zeit wieder das eingestaubte kurbelfertige Script vom Lederhosenmassaker in die Hände fällt. Als er dies als Bonmot auf einer Dinnerparty in seiner Residenz an der Elbchaussee zum Besten gibt, kriegt die Berliner Produzentin Gina Dollarzeichen auf den Augäpfeln. Oder waren es Eurosymbole, die da kurz aufblitzten? "Hol dir endlich dein Drehbuch vom Produzenten Schlaufensief zurück!", haucht sie ihn zu, " Dem greisen Bayernhäuptling soll sein letztes Stündlein schlagen, wenn du mich das Lederhosenmassaker nur produzieren lässt!" Endlich ist die Zeit reif, ein Bayrisches Lederhosenmassaker zu veranstalten.

Wenn also Drehbuchautor von Schneeheim alles unterlassen hat, was Schlaufensiefs Drehprojekt hätte stören können, und er selber in seinen berechtigte Interessen durch Inaktivität des Produzenten erheblich verletzt worden ist, dann geht es ans Fristenberechnen. Im Maximum müssen Nichtnutzung plus Nachfrist plus Ausübungsverzicht mit insgesamt sieben Jahre und drei Monate vergangen sein. Jetzt verbleibt noch eine letzte Hürde: dem Produzenten müssen dessen Aufwendungen ersetzt werden! Dies wird jedoch in unserem Fall die Höhe der bisher an den Drehbuchautor ausgezahlten Honorare aus dem Drehbuchvertrag nicht übersteigen. Der Aufwendungsersatz ist eine Voraussetzung für das Wirksamwerden des Rückrufes. Gleichzeitig mit Setzung der Nachfrist muss der Drehbuchautor den Produzenten auffordern, ihm die Höhe der zu ersetzenden Aufwendungen zu nennen. Bleibt der auch innerhalb der Nachfrist wie bisher untätig und teilt darüber hinaus nichts zur Aufwendungshöhe mit, wird der Rückruf wirksam. Jetzt kann Herr von Schneeheim mit der Produzentin Gina einen neuen Drehbuchvertrag schließen.
Er ist darüber hinaus jedoch verpflichtet Schlaufensief ein Angebot zu den Konditionen zu machen, unter denen er den neuen Drehbuchvertrag mit Produzentin Gina abschließen will.


 Checkliste:

  • Vertrag durchsehen,
  • Fristbeginn ermitteln,
  • Nachfrist setzen und Höhe der Aufwendungen anfragen
  • Wirksamwerden des Rückrufs abwarten
  • Gegebenenfalls neuen Drehbuchvertrag schließen und dem ursprünglichen Produzenten zuvor den Rückkauf anbieten.