Der Rückruf ist ein scharfes Schwert
Nach langer vergeblicher Wartezeit des Drehbuchautors ist endlich ein erfolgreicher Rückruf möglich. Aber was muss er dabei beachten?
"Sieben Jahre Pech, obwohl ich damals kein Spiegelglas zerbrach.", denkt von Schneeheim, als ihm nach dieser langen Zeit wieder das eingestaubte kurbelfertige Script vom Lederhosenmassaker in die Hände fällt. Als er dies als Bonmot auf einer Dinnerparty in seiner Residenz an der Elbchaussee zum Besten gibt, kriegt die Berliner Produzentin Gina Dollarzeichen auf den Augäpfeln. Oder waren es Eurosymbole, die da kurz aufblitzten? "Hol dir endlich dein Drehbuch vom Produzenten Schlaufensief zurück!", haucht sie ihn zu, " Dem greisen Bayernhäuptling soll sein letztes Stündlein schlagen, wenn du mich das Lederhosenmassaker nur produzieren lässt!" Endlich ist die Zeit reif, ein Bayrisches Lederhosenmassaker zu veranstalten.
Wenn also Drehbuchautor von Schneeheim alles unterlassen hat, was
Schlaufensiefs Drehprojekt hätte stören können, und er selber in seinen
berechtigte Interessen durch Inaktivität des Produzenten erheblich
verletzt worden ist, dann geht es ans Fristenberechnen. Im Maximum
müssen Nichtnutzung plus Nachfrist plus Ausübungsverzicht mit insgesamt
sieben Jahre und drei Monate vergangen sein. Jetzt verbleibt noch eine
letzte Hürde: dem Produzenten müssen dessen Aufwendungen ersetzt
werden! Dies wird jedoch in unserem Fall die Höhe der bisher an den
Drehbuchautor ausgezahlten Honorare aus dem Drehbuchvertrag nicht
übersteigen. Der Aufwendungsersatz ist eine Voraussetzung für das
Wirksamwerden des Rückrufes. Gleichzeitig mit Setzung der Nachfrist
muss der Drehbuchautor den Produzenten auffordern, ihm die Höhe der zu
ersetzenden Aufwendungen zu nennen. Bleibt der auch innerhalb der
Nachfrist wie bisher untätig und teilt darüber hinaus nichts zur
Aufwendungshöhe mit, wird der Rückruf wirksam. Jetzt kann Herr von
Schneeheim mit der Produzentin Gina einen neuen Drehbuchvertrag
schließen.
Er ist darüber hinaus jedoch verpflichtet Schlaufensief
ein Angebot zu den Konditionen zu machen, unter denen er den neuen
Drehbuchvertrag mit Produzentin Gina abschließen will.
Checkliste:
- Vertrag durchsehen,
- Fristbeginn ermitteln,
- Nachfrist setzen und Höhe der Aufwendungen anfragen
- Wirksamwerden des Rückrufs abwarten
- Gegebenenfalls neuen Drehbuchvertrag schließen und dem ursprünglichen Produzenten zuvor den Rückkauf anbieten.
