Das hübsche ©

Schutz durch den Copyright-Vermerk?

Wenn Smiley, ein aufstrebender Drehbuchutor, mal wieder etwas - von der Ideenskizze bis zum Drehbuch - fertiggestellt hat, ist er so stolz auf sich, daß er Gänsehaut bekommt. Er besiegelt dann seinen Schöpfungsakt, indem er unter das ganze ein ©, daneben seinen Namen und die aktuelle Jahreszahl druckt. Was bringt ihm das?

Während z.B. ein Patent oder eine geschützte Marke offiziell angemeldet werden muß, entsteht das Urheberrecht unmittelbar dadurch, daß der Urheber ein Werk schafft und es für menschliche Sinne wahrnehmbar macht. Das Urheberrecht besteht dann gegenüber jedermann und - durch internationale Abkommen gesichert - weltweit, ohne daß ein weiterer "Formalakt" erforderlich ist, auch kein Anbringen des Copyright-Vermerks.

Selbst eine körperliche Fixierung (z.B. auf Papier) ist für das Entstehen des Werkes und des Urheberrechtsschutzes nicht unbedingt notwendig (es sei denn, die Natur des Mediums macht dies zwingend erforderlich, zB bei einem Gemälde) - ebensowenig eine Veröffentlichung. Sagt z.B. jemand ein Gedicht auf, das ihm gerade eingefallen ist, dann ist dieses urheberrechtlich geschützt, auch wenn es nicht auf dem Papier steht und niemals veröffentlicht wurde. Nur fällt es dann schwer, zu beweisen, daß ein urheberrechtlich geschütztes Werk in der Welt ist.

Also: Das Anbringen des Copyright-Vermerks ist nicht erforderlich, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Des weiteren kann einem Nicht-Werk (z.B. einer Ideenskizze) durch ein © keine Werkhöhe verliehen werden.

Der ©-Vermerk entstammt dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und bezeichnet dort nicht unbedingt den Urheber, sondern unter Umständen die Person oder Firma, die das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht ("right to copy") erworben hat. Anders als in Deutschland ist es in den USA möglich, sein Urheberrecht restlos zu verkaufen. Im Land der Dichter und Denker bleibt das Werk hingegen stets mit dem Urheber verbunden (dieser kann lediglich - allerdings sehr umfassende - Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen). Seit jüngerer Zeit ist der ©-Vermerk auch in den USA nicht mehr Voraussetzung für das Bestehen von Copyright-Ansprüchen.

Fazit: Auch wenn der ©-Vermerk keine rechtsbegründende Wirkung hat, hat er doch immerhin eine Klarstellungs- und Warnfunktion, und bietet die Gelegenheit, sich über den Rechteinhaber zu informieren. Bringt der Autor ihn auf seinem Manuskript zusammen mit dem Jahr der Werkschöpfung an, stellt er klar, daß er selbst Inhaber des Urheberrechts ist. Es ist also - abgesehen von der "professionellen Aura" die das © schafft - nie verkehrt, den ©-Vermerk anzubringen.
Eine noch effektivere Möglichkeit, seine Rechte nachzuweisen, besteht darin, ein Werk, z.B. ein Drehbuch, das man unverlangt an Filmproduzenten versende möchte, zuvor bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu hinterlegen.