Die Verfilmung eines Konzertes - Video killed the Radio Star ?
Gibt es Besonderheiten bei der Verfilmung eines Konzertes?
Produzent Gulliver Stein geht davon aus, dass das Publikum keine Lust mehr auf One-Hit-Wonder aus der seichten Popsparte hat. Er beschließt daher, ernsthafte Musik zu fördern und möchte ein Konzert der Berliner Philharmoniker filmen. Aus finanziellen Gründen möchte er eine Koproduktion herstellen. Zudem könnte eine Verwertung der Verfilmung auf Video/DVD lukrativ sein. Mit wem muss sich Stein auseinander setzen?
Da die Verfilmung von Konzerten als Kinofilm eher die Ausnahme darstellt, beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf Fernseh- und DVD-Produktionen.
Auch wenn in diesem Fall die Musik selbst Inhalt des Films ist, ergeben sich nach bisheriger Rechtsprechung keine grundlegenden Unterschiede zu den bislang dargestellten Fällen. Die Rechte für die Verfilmung eines Konzertes und auch die Auswertung auf Video/DVD stehen grundsätzlich den Urhebern zu. Diese übertragen die Rechte meist auf die Verlage.
Um nun zu überprüfen, ob die Verlage ihrerseits die genannten Rechte an die GEMA weiter übertragen haben, müssen wieder die oben genannten Ausnahmen beachtet werden. Dabei gilt insbesondere, dass nur bei Eigen- und Auftragsproduktionen der Sender die GEMA zuständig ist. Im Rahmen einer Koproduktion bleibt in jedem Fall der entsprechende Musikverlag Ansprechpartner.
Tipp: Bei der DVD/Video-Auswertung von Fernsehproduktionen ist es in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, ob die GEMA oder die Verlage die Urheberrechte wahrnehmen. Es wird hier empfohlen jedenfalls die Zustimmung des Verlages einzuholen.
Bei der Verfilmung eines Konzerts sind zudem immer die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, sprich des Orchesters, betroffen. Deren Leistungsschutzrechte bestehen hier nicht an einer Aufnahme, sondern an der Darbietung. Deshalb ist keine Plattenfirma involviert. Die Rechte müssen von den Musikern selbst eingeräumt werden.
An wen muss der Produzent sich wenden?
Stein muss sich an den Musikverlag der Berliner Philharmoniker wenden, weil er hier eine Koproduktion realisieren will. Dies gilt auch für die spätere Auswertung auf Video/DVD. Zusätzlich müssen die Berliner Philharmoniker als Leistungsschutzberechtigte zustimmen.
