GEMA-freie Musik - Ende mit Schrecken?
Im Internet wird Musik angeboten, für die angeblich keine GEMA-Gebühren bezahlt werden müssen. Bekommt der Produzent die Songs für seinen Film wirklich umsonst oder flattert ihm später eine Rechnung ins Haus?
Produzent A. M. Ende plant die Herstellung eines Low-budget-Films mit dem Titel " Das Leben kann doch so billig sein". Beim Surfen im Internet stößt er auf die Website "Gema-freie-Musik.de". Begeistert von dieser Site - und ohne sich weitere Gedanken zu machen- lädt sich Ende mehrere Titel herunter und verwendet diese in verschiedenen Sequenzen seines Films. Eines der verwendeten Musikstücke hatte den Titel: "Was kostet die Welt" des bekannten Musikers Dieter Kohlen. Einige Wochen nach dem Kinostart des Films, der von den Zuschauern begeistert angenommen wurde, erhält Ende Post. Der Verlag "XP- Music" behauptet, er nehme die Rechte für Dieter Kohlen wahr. Für die unberechtigte Nutzung des Titels "Was kostet die Welt" verlangt der Verlag die Summe von 20.000 Euro. Ende ist geschockt. Die Kosten des ganzen Films belaufen sich auf 15.000 Euro.
Eine kostenfreie Verwendung von bestehender Musik ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Bei den hier dargestellten Fallgruppen ist also Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollte der Produzent die Musik einfach so verwenden, selbst wenn er der Annahme ist, ein solcher Ausnahmefall liege vor. Die Gerichte sind bei der Beurteilung solcher Fälle sehr streng. Es ist daher immer ratsam, vor Nutzung eines Titels einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen
Tatsächlich findet man insbesondere im Internet Seiten, die sogenannte "GEMA-freie Musik" anbieten. Gemeint ist damit meist Musik von Komponisten, die nicht bei der GEMA gemeldet sind und ihre Musik frei zur Verfügung stellen wollen. Losgelöst von der Frage, was von der Qualität der dort angebotenen Musikstücke zu halten ist, stellen sich mehrere Probleme.
Womöglich stellt sich später heraus, dass die Musik doch nicht GEMA-frei war. Zudem besteht eine Vermutung, dass jeder Musiktitel von der GEMA wahrgenommen wird (so genannte "GEMA-Vermutung"). Auf die Bezeichnung als "GEMA-frei" kann man sich also nicht verlassen.
Oder der Urheber bzw. dessen Verlag meldet plötzlich Rechte an. Dass ein Urheber nicht bei der GEMA ist, bedeutet nämlich nicht, dass er keine Rechte hat. Er kann z.B. im Nachhinein eine Vergütung verlangen. Dagegen kann man sich nicht wehren. Der vorherige Verzicht auf sämtliche Urheberrechte ist nach dem Gesetz nicht wirksam. Der Filmproduzent ist deshalb immer einem finanziellen Risiko ausgesetzt.
Außerdem haftet der Produzent dann evtl. selbst für die Verwendung der Musik. Es nützt ihm nicht, dass er gedacht hat, die Verwendung sei in Ordnung. Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von Urheberrechten.
Tipp: Verzichten Sie auf "GEMA-freie" Musik, dies bedeutet nicht, dass die Nutzung kostenlos ist.
Sind die 20.000 Euro zu zahlen?
Ja. Produzent Ende muss das Geld an den Verlag zahlen.
