Was ist zu tun, wenn doch einmal Musik ohne Lizenz verwendet wurde?
Wenn man trotz allem einmal gegen das Urheberrecht verstoßen hat, muss man sich bewusst sein, dass der andere Teil die bessere Ausgangsposition hat. Er kann theoretisch die Ausstrahlung des Films untersagen und eventuell auch Schadensersatz verlangen. Jedenfalls hat der Berechtigte in der Regel Anspruch auf Lizenzgebühren. In den seltensten Fällen wird man sich auf die Möglichkeit einer kostenfreien Nutzung berufen können.
Deshalb sollte auf jeden Fall versucht werden, noch eine gütliche Einigung zu erzielen.
Im Streitfall sollte man möglichst einen Anwalt zu Rate ziehen.
