Verwendung existierender Musik im Kinofilm - Where is my mind ?

Wer seine Filmszenen mit Musik unterlegt, ohne vorher die Rechteinhaber der Stücke um Erlaubnis zu fragen, bekommt Probleme. Holt der Filmemacher frühzeitig die richtigen Lizenzen ein, dann kann er Zeit und Geld sparen.

Der Regisseur David Lincher hat in der Schlüsselszene seines neuesten Kinofilms den Top 10 Hit "Where is my mind" von der aktuellen CD der Pixies verwendet. Damit hat er eine unglaubliche Atmosphäre erzeugt. Der Produzent ist so begeistert, dass er sich keine weiteren Gedanken macht. Nach der Vorpremiere erreicht den überraschten Produzenten der Anruf eines Mitarbeiters von 4AD Records, der Plattenfirma der Pixies. Der Mann verlangt im Namen des Labels und im Namen des 4AD Publishing Verlages Lizenzgebühren für die Verwendung des Songs in Höhe einer 5-stelligen Summe. Eine durchaus realistische Größe. Die finanziellen Mittel für den Film sind längst aufgebraucht. Es wäre auch zu teuer, die Szene neu zu vertonen. Was kann der Produzent machen?

Der Produzent hätte sich vorher um die entsprechenden Lizenzgebühren für die Musik kümmern müssen. Natürlich genügt es hierfür nicht, dass er die CD vorher gekauft hat. Damit hat er zwar Eigentum an der CD erworben, jedoch keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte an der Musik. Diese Rechte muss sich der Produzent extra lizenzieren lassen.

Welche Lizenzen müssen erteilt werden?
Möchte der Produzent Musik in seinem Film verwenden, dann benötigt er die "Verfilmungsrechte".
Geht es um Stücke, die bereits auf einer CD oder einem anderen Tonträger erschienen sind, muss der Produzent hierfür zwei verschiedene Arten von Nutzungsrechten lizenzieren.

An veröffentlichter Musik bestehen nämlich zum einen sogenannte Urheberrechte, die die geistige Leistung der Urheber schützen, und zum anderen Leistungsschutzrechte, die denjenigen zustehen, die an der Aufnahme und Herstellung der CD beteiligt sind. Von beiden Gruppen muss der Produzent Nutzungsrechte erwerben. Da es für diese Rechte im Filmbereich keine einheitlichen deutschen Begriffe gibt, spricht man hier vom "synchronisation right" (kurz "synch-right") und dem "master-use right". Diese englischen Formulierungen finden sich der Klarheit halber auch oft in Verträgen wieder.

Das kann alles fürchterlich kompliziert sein, ist aber tatsächlich meist sehr viel einfacher als es sich jetzt anhören mag. Denn oft kann man letztlich von einem Ansprechpartner alle erforderlichen Lizenzen, nämlich sowohl die synch-licence als auch die master-use-licence erwerben.

Was muss der Produzent machen?
Der Produzent benötigt von 4AD Records die "master-use licence" und vom 4AD Publishing Verlag, der die Urheberrechte der Pixies wahrnimmt, die "synch licence" zur Verwendung des Songs. Darum hätte er sich besser vor der Fertigstellung des Films gekümmert. Zwar kann er beide Lizenzen auch nachträglich noch erwerben, nur ist er jetzt natürlich erpressbar, denn er wird bereit sein, eine weitaus höhere Summe zu zahlen, um den Film und damit alle übrigen Investitionen zu retten.

 

im Internet:

externer Link VDM (Verband Deutscher Musikschaffender)
externer Link DMV (Deutscher Musikverlegerverband)

im Glossar:

Link ins Glossar Urheberrecht
Link ins Glossar Leistungsschutzrecht
Link ins Glossar synch right
Link ins Glossar master-use right
Link ins Glossar synch licence
Link ins Glossar master-use licence

siehe auch:

interner Link Fall 4: synch right
interner Link Checkliste: synch licence
interner Link Fall 5: master-use right
interner Link Checkliste: master-use licence