"Synch right", das Recht der Urheber - Could it be mine ?
Möchte der Produzent ein Lied für seinen Film verwenden, dann reicht es nicht aus, sich nur das O.K. vom Komponisten geben zu lassen. Bei Filmmusik haben viele Personen ein Wörtchen mitzureden.
Axl Rose hat dem Produzenten Janus Kamerun abends in der gemeinsamen Stammkneipe die Filmlizenzen für sämtliche von ihm geschriebenen und komponierten Titel seiner Band Guns'n'Roses eingeräumt. Der Produzent verwendet daraufhin den Song "You could be mine" in seinem Film "Liquidator 2". Der Musikverlag von Axl Rose verlangt trotzdem Lizenzgebühren von Kamerun. Er meint, Axl hätte die Filmlizenzen gar nicht übertragen können.
Jedes Musikstück hat einen oder mehrere Urheber [àglossar]. Das sind die Texter und Komponisten, die das Stück geschrieben haben. Die Urheber haben das Recht, über die Verwendung ihres geistigen Eigentums zu bestimmen oder eben ihre Zustimmung zu verweigern.
Beispiel: Man stelle sich vor, ein Stück der politisch korrekten Band Rage Against The Machine liefe in einem gewaltverherrlichenden Killer-Streifen. Klar, dass da vorher nachgefragt werden muss.
Der Produzent benötigt das Recht, das Musikstück mit dem Film zu verbinden, indem er es auf die Tonspur des Films kopieren lässt.
Dieses Recht gehört zu den Urheberrechten. Im Filmbereich wird es als das "synch right" oder als "Filmherstellungsrecht" bezeichnet.
Der Ansprechpartner für die Vergabe der so genannten synch licence wäre also die Urheber. Da die Urheber aber oft weder Lust noch Zeit haben, ihre Rechte selbst zu vermarkten, haben sie sie regelmäßig an einen Musikverlag und an die GEMA übertragen. Der Urheber selbst kann dann nicht mehr wirksam über diese Rechte verfügen.
Im Gegensatz zur reinen Fernsehproduktion (Fall 8) wird die synch licence für Kinofilme immer von den Verlagen vergeben (oder eben vom Urheber selbst). Dies wir so gut wie nie der GEMA überlassen, weil in diesem Bereich am meisten Geld verdient wird. Allerdings kann es sein, dass der Verlag in machen Fällen auch noch die Zustimmung vom Urheber einholt, was die Sache etwas langwieriger machen kann.
Der Ansprechpartner für den Erwerb des synch right ist also meist ein Musikverlag. Da die großen Plattenfirmen alle ihre eigenen Verlage haben, liegen die Rechte häufig beim Verlag der Plattenfirma.
TIPP: Welcher Verlag die synch licence, also das Filmherstellungsrecht, einräumen kann, oder ob der Urheber selbst diese Rechte vergibt, kann man bei der GEMA erfragen.
Konnte der Produzent die Rechte erweben?
Janus Kamerun konnte die benötigete synch licence hier nicht von Axl Rose eingeräumt bekommen, weil diese an den Verlag übertragen worden war.
EXKURS: Berbeitungsrechte der Urheber
Eigentlich nicht vom synch right gedeckt ist das Bearbeitungsrecht. Der Produzent muss das Stück ja nicht nur auf den Film kopieren, sondern auch noch schneiden, kürzen und meist leicht die Geschwindigkeit verändern, um es den Bildern anzupassen. Solche Veränderungen sind trotzdem immer zulässig, sofern sie sich im üblichen Rahmen halten. Im Vertrag kann man sich die Zustimmung hierzu vorsichtshalber trotzdem einräumen lassen (vgl. Checkliste: synch licence)
