Exkurs: Rechte bei der Auswertung des Films
Die sogenannten Auswertungsrechte sind erst im zweiten Schritt von Bedeutung. Hier geht es darum, den bereits hergestellten (fertigen) Film beim Kopierwerk zu vervielfältigen, über einen Vertrieb zu verbreiten und in Kinos vorzuführen. Bei allen drei Handlungen sind wieder Urheberrechte und Leitungsschutzrechte betroffen.
Allerdings werden die Rechte in der Auswertungsphase ausschliesslich von der GEMA [Glossar] und der GVL [interner Link zum Glossar] wahrgenommen. Produzent und Rechteinhaber müssen sich darum vorher nicht kümmern, denn beide Verwertungsgesellschaften sind ohnehin verpflichtet, die von ihnen vermarkteten Rechte einzuräumen und ziehen die Kosten nach den jeweiligen Tarif-Tabellen ein.
Der Produzent muss seinen Film jedenfalls nach Fertigstellung bei der GEMA anmelden und eine Titelaufstellung der benutzten Musikstücke einreichen.
Soundtrackauswertung
Es sind wenige Fälle deutscher Produktionen bekannt, bei denen mit einem Soundtrack wirklich Geld verdient werden konnte. In Frage kommen dürfte dies wenn überhaupt nur für Kinoproduktionen. Hierbei verspricht in den meisten Fällen auch nur eine "Compilation" einigen Erfolg, also eine Zusammenstellung bekannter Titel und/oder bekannter Künstler. Alleine dürfte es für den Produzenten nur schwer möglich sein, eine solche Compilation zu realisieren. In Kooperation mit einer Plattenfirma und eventuell der Filmgesellschaft ist dies jedoch denkbar.
Die benötigten Urheberrechte werden von der GEMA vergeben. Es besteht also kein Mitspracherecht von Urhebern und Verlagen.
Zusätzlich ist ein Erwerb der Leistungsschutzrechte von den Plattenfirmen erforderlich. Dies kann schon im Rahmen der master-use licence geschehen - vgl. Checkliste: master-use licence.
