Videoauswertung beim Kinofilm - Ein Leben danach?
Der Film über das Leben der Big Brother -"Stars" nach ihrem Auszug aus dem Wohncontainer ist im Kasten. Jetzt will der Produzent diesen Blockbuster auch auf DVD herausbringen. Muss er hierfür erneut Lizenzrechte einkaufen?
Produzent John DeMiel hat einen Kinofilm mit dem Titel "Mein Leben nach Big Brother" produziert, dessen Erfolg er vor allem der in diesem Film verwendeten Schunkelmusik verdankt. Noch größere Umsätze erwartet DeMiel auf dem DVD-Markt. Alle erforderlichen Musik-Lizenzen hatte er sich vorher einräumen lassen. In den Verträgen steht allerdings nichts von einer Video- oder DVD-Auswertung. Er fragt sich, ob er sich hierfür erneut mit den Berechtigten auseinander setzen muss.
Die Musikverlage haben nur das Recht darüber zu entscheiden, ob Musik überhaupt für den Film verwendet werden darf. Für die Vervielfältigung und die Verbreitung im Rahmen der Auswertung des Films haben sie Verträge mit der GEMA, so dass letztere diese Rechte für die Verlage wahrnimmt.
Die Verlage haben natürlich immer behauptet, es gäbe ein besonderes Videoverfilmungsrecht. Dieses sei gerade nicht der GEMA übertragen. Der Grund ist klar: Es bedürfte noch einmal der Zustimmung des Musikverlages, dieser könnte also noch einmal Geld verdienen. Die Rechtsprechung hingegen sieht das Herausbringen eines Filmes auf Video/DVD als Vervielfältigung und Verbreitung. Dieses Recht liegt bei der GEMA.
Das Recht für die Anfertigung von DVD- und Videokopien des Films muss man deshalb bei der GEMA einholen.
Tipp: Die Verlage können im Lizenzvertrag ausdrücklich vereinbaren, dass eine höhere Lizenzgebühr fällig werden soll, wenn der Film auf Video/DVD ausgewertet wird (vgl. Checkliste: synch licence).
Was muss DeMiel tun?
Der Produzent DeMiel muss sich an die GEMA wenden, wenn er den Film auf DVD herausbringen will. Der Verlag hätte schon im Rahmen der Lizenzvergabe einen Betrag für die Videoauswertung vereinbaren müssen.
