Die Bettwäsche zum Film

Immer weniger Filme lassen sich alleine durch die Kartenverkäufe an der Kinokasse refinanzieren. Um die steigenden Produktionskosten zu decken, haben viele Filmemacher die Geldquelle Merchandising längst entdeckt. Doch bevor der Produzent seine Filmhelden auf Kaffeetassen & Co verramscht, muss er die Rechte klären.

Schon seit seiner Kindheit sammelt Filmproduzent Sonny Dimpson leidenschaftlich Actionfiguren, die er bei sich zu Hause in einer Vitrine aufbewahrt. Er überlegt, die Charaktere aus seinem Science-Fiction-Film als Spielfiguren zu verkaufen und den Filmtitel auf Kaffeetassen und Mousepads zu vertreiben. Darf er das?

Es ist seit Jahren üblich, dass ein Film nicht mehr nur einfach im Kino gezeigt wird. Viele Filme werden zu einem umfassenden "Produkt" aufgeblasen. Begleitprodukte - wie dem Buch zum Film, Spielzeuge aller Art, oder Bettwäsche - sollen Geld in die Kassen spülen.
Vorreiter dieser Finanzierungsmasche sind die Amerikaner. Man denke nur an Filme wie "Der Herr der Ringe" oder "Star Wars", wo sich der Filmfreak von Frodos Armbanduhr bis zum Lichtschwert von Darth Vader von Kopf bis Fuß passend zum Film eindecken kann. Allerdings eignet sich nicht jeder Film dafür, sondern in erster Linie Mainstream-Filme für Jugendliche.

Bevor der Produzent Kaffeetassen, Bücher oder T-Shirts mit dem Konterfei seiner Hauptdarsteller bedrucken lässt, muss er sich für diese Verwertungsart die Rechte einholen. Denn der Schauspieler hat das Recht an seinem "Bild" und sein O.K. für diese Art der Vermarktung geben. Will der Produzent Spielzeugfiguren der Aliens aus seinem Film produzieren lassen, braucht er hierfür das Einverständnis des Designers, der die Figuren entworfen hat. Diese Rechte sind getrennt von dem eigentlichen Senderecht einzuholen und der Künstler ist in der Regel für eine weitergehende Verwertung seiner Arbeit auch extra zu bezahlen. Üblich ist, den Künstler prozentual an den Verkaufserlösen zu beteiligen. In der Praxis spielt hier natürlich auch wieder das Kräfteverhältnis eine entscheidende Rolle. Der Produzent wird versuchen, sich von dem unbekannten Künstler von vornherein pauschal alle Merchandising-Rechte einräumen zu lassen ohne ihn finanziell weiter zu beteiligen. Sollte sich das Produkt zu einem absoluten Verkaufsschlager entwickeln, kann der Künstler noch mal die Hand aufhalten. Der Produzent stellt die Produkte meist nicht selber her, sondern gibt sie in Auftrag. Bei diesem Vertrag handelt es sich dann um einen Merchandising-Lizenzvertrag, siehe Checkliste.

Tipp: Filmtitel, Logos oder Namen lassen sich durch Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt sichern. Darüber sollte frühzeitig nachgedacht werden. Sonst ist ein Anderer schneller und der Produzent muss sich seinen Namen teuer erkaufen.

Checkliste:

1. Umfang der Merchandisingrechte regeln: Umfassend oder nur für ein Produkt?
2. Mitsprache- und Widerspruchsrechte des Produzenten: Was will ich und was nicht?
3. Vergütung und Abrechnungszeiträume: Wie viel bekomme ich und wann?
4. Beginn und Ende der Lizenz: Wie lange lege ich mich fest?
5. Nennung der Urheber, etc.: An wen muss ich alles denken?
6. Prüfungsrecht der Unterlagen durch Wirtschaftsprüfer: Wie kann ich dem anderen in die Karten schauen?
7. Schlussbestimmungen

Weitere Informationen:

im Internet:

externer Link Deutsches Patent-
und Markenamt
externer Link Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

im Glossar:

Link ins Glossar Marke
Link ins Glossar Markenschutz