Der erste Film - eine Lizenz zum Gelddrucken?
Ist der Film endlich gedreht, steht einer weiteren Vermarktung nichts mehr im Wege. Die Methode hierfür ist die Vergabe von Lizenzen.
Der renommierte Filmproduzent Klaus Birkinger ist glücklich und zufrieden. Die letzten Monate waren stressig, aber jetzt ist sein neuester Film im Kasten und die primäre Finanzierung über den Kinoverleih hat auch gut geklappt. Allerdings hat Birkinger nicht alle Rechte dem Verleih übertragen, sondern sich noch einige zurückbehalten. Zufrieden legt er die Füße auf den Tisch und überlegt, wie er mit seinem Film noch mehr Geld verdienen kann.
Vergibt der Produzent Lizenzen für die Verwertung seines Filmes, dann schlägt er zwei Fliegen mit einer Klappe: Er verdient Geld und kann die Verwertung seines Films steuern. In obigem Fall ist der Film bereits im Kasten. Es ist aber auch möglich, dass er sich noch im Dreh befindet, vgl. Kinoverleihvertrag. In den meisten Fällen wird der Produzent versuchen, schon so frühzeitig wie möglich Lizenzen zu verkaufen, um seine Finanzierung zu sichern. Mit der Lizenz erteilt der Produzent dem Lizenznehmer z.B. das Recht, den Film im Ausland im Kino oder ihn im Pay-TV zu zeigen oder die Filmmusik auf CD zu veröffentlichen.
Der Produzent regelt die Lizenzvergabe per Vertrag. Hierbei sollte er zunächst festlegen, um was es in dem Vertrag geht. Der Vertragsgegenstand beschreibt genau die Ware - ein Film oder ein Paket mehrerer Filme - für die der Produzent eine Lizenz erteilt. Die Reihenfolge der einzelnen Vertragspunkte ist nicht zwingend. Der Produzent sollte jedoch darauf achten, dass der Vertrag übersichtlich bleibt. Folgende Punkte sind für den Lizenzvertrag wichtig:
Vertrags- und Lizenzdauer:
Die Vertragsdauer und Lizenzzeit müssen in jedem Vertrag geregelt werden. Die Lizenzdauer wird meist in Jahren angegeben. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist besonders darauf zu achten, dass der Beginn und das Ende der Lizenzdauer genau festgelegt ist. Die Prüfung und Erwähnung eventuell bestehender Sperrfristen für die Auswertung auf Video/DVD oder im Fernsehen sollte der Produzent auch nicht vergessen.
Lizenzgebiet:
Neben der Dauer ist auch das Gebiet der Lizenz, auch Territorium genannt, wichtig. Eine Abgrenzung kann geografisch oder nach Sprachen erfolgen. Üblich ist es, Lizenzen nach Sprachfassungen zu verteilen. Der Lizenznehmer bekommt z. B. das Recht, den Film in allen französisch sprechenden Länder auf DVD zu veröffentlichen. Dies sollte man jedoch nicht einfach so schreiben, sondern vielmehr die einzelnen Länder oder Gebiete im Vertrag aufführen. Bei mehrsprachigen Ländern, wie z. B. der Schweiz, kann es schnell zu Streit kommen, ob es nun französisch- oder deutschsprachig ist.
Tipp: Soll der Film über Satellit gesendet werden, ist bei einer Abgrenzung nach Ländern der sog. "overspill" zu beachten. Die Sendereichweiten der Satelliten lassen sich nicht so eingrenzen, dass sie nur von einem Land empfangen werden können. Eine Grenzüberschreitung ist nicht zu verhindern und führt dazu, dass der Film auch in einem Nachbarland empfangen werden kann. Daher bietet es sich an, gleich nach der gesprochenen Sprache abzugrenzen.
Lizenzart:
Der Produzent muss sich überlegen, welche Rechte und im welchen Umfang er diese überträgt. Will er nur die Kinoauswertung lizenzieren oder möchte er gleich ein ganzes Paket schnüren, in dem auch die Video- und Fernsehrechte enthalten sind? Der Lizenznehmer will natürlich so viele Rechte wie möglich bekommen und der Lizenzgeber möchte so wenig wie möglich hergeben und sich alles extra bezahlen lassen.
Die Lizenzart ist wichtig, damit der Lizenznehmer, der einen Film nur im Kino zeigen darf, den Film nicht plötzlich auch auf DVD verkauft. Besonderes Augemerk bei der Lizenzart liegt auf neuen technischen Entwicklungen: Gerade bei der Auswertung auf Video sollte das technische Format (VHS, DVD, VideoCD, Laserdisc...) genau bezeichnet werden.
Lizenzgebühr:
Vergibt der Produzent Lizenzen, dann will er dafür Geld sehen. Die Lizenzgebühr kann bei 1.000 Euro anfangen aber auch bis in die Millionen gehen. Dies variiert danach, wie "heiß" der Film ist und auch wie viele Recht der Dritte eingeräumt bekommt. Neben einer festen Gebühr ist auch eine Beteiligung möglich. So kann der Produzent einem Dritten eine Lizenz erteilen, den Film auf DVD zu verkaufen. Die Vergütung bemisst sich dann an den tatsächlich verkauften Stückzahlen. Eine Regel lässt sich hier nur sehr schwer aufstellen, da Angebot und Nachfrage sowie das Kräfteverhältnis der Verhandlungspartners eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
Tipp: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Produzent immer darauf achten, dass er dem Dritten das Material, z. B. die Filmrolle erst liefert, wenn dieser die Lizenzgebühr bezahlt hat. Ansonsten ist der Film weg, aber kein Geld in der Kasse.
Material/Technische Standards:
Verkauft der Produzent seinen Film ins Ausland, dann muss er die gewünschten technischen Standards des Films mit seinem Lizenznehmer genau vereinbaren. Tut er das nicht, kann es später Ärger geben, wenn das Masterband oder der Tonträger für den Vertragspartner so nicht zu gebrauchen sind. Meist werden dem Produzenten jedoch die technischen Standards schon vor Drehbeginn vom Verleih, der den Film später in die Kinos bringt, vorgegeben.
Auch sollte der Produzent regeln, ob der Lizenznehmer das Filmmaterial behalten darf, nach Benutzung zurückgeben muss und ob er ein Synchronisations- oder Untertitelungsrecht erhält.
Nennungsverpflichtung:
Nicht zu vergessen ist auch die Nennungsverpflichtung der Urheber, siehe Autor Fall 12 und Schauspieler Fall 1. Der Produzent muss vertraglich dafür sorgen, dass die am Film beteiligten Personen ordnungsgemäß genannt werden. Diese Verpflichtung muss er an den Lizenznehmer weitergeben. Wenn der Vertrag die Bedingung enthält, dass der Film nur unter Verwendung des unveränderten Vor- und Nachspanns gezeigt werden darf, kommt der Produzent seiner Pflicht nach.
Marketing:
Ohne Marketing kein Gewinn. Denn wer nimmt schon einen Film wahr, für den nicht die Werbetrommel gerührt wurde? Auch bei diesem Punkt ist Geld im Spiel, über das gestritten werden kann.
Musikrechte:
Bevor der Produzent eine Lizenz erteilt, muss er auch sämtliche Musikrechte geklärt haben. Zu diesem Problemkreis gibt es weiterführende Fälle in der Rubrik Musiker.
Rücktritts- und Kündigungsrecht:
Um von dem Vertrag auch wieder loszukommen, sollte sich der Produzent darüber Gedanken machen, wie er den Vertrag kündigen bzw. ob er von ihm wieder zurücktreten kann. Dies ist im Fall, dass der Vertragspartner z. B. in die Insolvenz geht, wichtig.
Verträge mit ausländischen Partnern:
Der Vollständigkeit halber soll hier nur am Rande erwähnt werden, dass sich bei Verträgen mit ausländischen Partnern steuerrechtliche Besonderheiten ergeben. Es ist z.B. darauf zu achten, ob Deutschland mit dem anderen Land ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Versicherung:
Bei wertvollem Material sollte der Produzent darüber nachdenken, ob er eine Transportversicherung abschließen will und wer diese bezahlt.
Checkliste:
1. Gegenstand des Vertrages: Um was geht es?
2. Lizenzdauer: Wie lange soll der Andere Rechte bekommen?
3. Sperrfristen: Darf der Film schon ins TV oder muss man noch warten?
4. Lizenzgebiet: In welche Länder wird der Film "verkauft"?
5. Lizenzart: Wie viel soll der Andere bekommen?
6. Lizenzgebühr: Wie viel Geld muss der Andere bezahlen?
7. Material/Technische Standards: Technische Anforderungen an das Material?
8. Nennungsverpflichtung: Wen muss der Andere alles benennen?
9. Marketing: Wer macht und bezahlt die Werbung?
10. Musikrechte: Liegen die Rechte der Musiker vor?
11. Rücktrittsrechte/Kündigung: Wie kommt man aus dem Vertrag wieder raus?
12. Steuern, Versicherungen: Notwendiges Übel
13. Schlussbestimmungen
