Completion Bond - sicher ist sicher
Geld für einen Film zu geben, ist immer mit einem Risiko verbunden. Mit einem Completion Bond gibt der Produzent Investoren eine Garantie dafür, dass seine Investitionen nicht verloren gehen, denn diese Versicherung deckt fast jeden Schaden in der Filmproduktion ab, der nicht durch andere Versicherungen gedeckt ist.
Nach Drehbeginn stellt die Produzentin Wencke Örtfrau fest, dass sie bei der Finanzierung des Films, die Kosten für die Spezialeffekte viel zu niedrig kalkuliert hat. Für eine Massenszene benötigt sie zudem mehr Komparsen. Örtfrau ruft bei ihren Geldgebern an, damit diese die Mehrkosten bezahlen. Sie sind entsetzt und wollen das Geld nicht bezahlen. Zudem befürchten die Geldgeber, dass der Film gar nicht erst zu Stande kommt.
In den USA ist es seit langem Gang und Gäbe, dass die privaten Investoren von den Produzenten verlangen, eine Fertigstellungsgarantie abzuschließen. Diese Completion Bonds schützen die Investitionen der Geldgeber vor dem Risiko eines Produktionsabbruches. Inzwischen verlangen auch europäische Finanzgeber zunehmend den Abschluss einer solchen Versicherung.
Bietet der Produzent einen solchen Schutz an, dann schließt die Versicherung mit dem Finanzgeber einen Garantievertrag. Darin wird dem Investor zugesichert, dass seine Investitionen nicht durch den Abbruch oder die Nichtfertigstellung der Produktion, wegen Überschreitung der Produktionskosten oder durch Fertigstellungshindernisse gefährdet werden. Begünstigter des Completion Bond ist nicht der Produzent, sondern der Investor. Weil der Versicherer aber ständig die Produktionskosten überprüft und auch eingreifen kann, wenn etwas Unvorhergesehenes geschieht, ist dies auch für den Produzenten vorteilhaft. Denn so minimiert sich sein Ausfallrisiko.
Zwischen der Versicherung und dem Produzenten wird anschließend eine Produzentenvereinbarung geschlossen. Der Bond lässt sich vor dem Abschluss des Completion Bondes Drehbuch, Dreh- und Kostenplan und Kalkulationen vorlegen und überprüft, ob die Finanzierung auch wirklich gesichert ist. Mit Abschluss der Versicherung verpflichtet sich der Produzent, den Fertigstellungsgaranten über alle Vorgänge während des Drehs und auch danach zu unterrichten (Bspw. durch Vorlage der Tagesberichte und Kostenstände). Jetzt muss er den Film entsprechend dem vorgelegten Drehplan, der Besetzungsliste und des Finanzplans fertig stellen. Ohne die Einwilligung des Fertigstellungsgaranten kann dann hiervon nicht mehr abgewichen werden. Dem Fertigstellungsgaranten werden nach Abschluss des Completion Bond weitreichende Mitspracherechte eingeräumt. Er kann u. a. Einfluss auf das Drehbuch und die Besetzungsliste nehmen. Er ist berechtigt, jederzeit an der Produktion anwesend zu sein und gegebenenfalls einzugreifen.
Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt der Completion Bond die überschreitenden Kosten. Er kann die Produktion übernehmen, um sie selbst oder durch einen anderen Produzenten fertig stellen zu lassen. Im schlimmsten Fall bricht die Versicherung die Produktion ganz ab. In diesem Fall erhält der Investor sein Geld vom Bond-Geber verzinst zurück.
Der Completion Bond schützt den Investor jedoch nicht vor allen Risiken: Die Versicherung haftet z.B. nicht für die künstlerische Qualität des Films. Produktionshindernisse, die durch die Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten Dritter entstehen, sind ebenfalls nicht durch den Completion Bond abgedeckt. In diesem Fall kann jedoch die Errors & Omissions Versicherung helfen. Das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Finanziers ist auch nicht mit versichert, weil der Begünstigter des Completion Bond nur die Investoren sind. Zahlt also der Investor nicht, springt hierfür auch nicht der Bond ein.
Tipp: Die Versicherungsprämien sind sehr hoch. Ein Completion Bond lohnt sich bei einer Low-budget-Produktionen nicht.
