Das geklaute Deo

Filmproduktionen können schnell vor dem Richter landen. Will der Produzent die Gerichtskosten nicht aus der eigenen Tasche bezahlen, sollte er eine Errors & Omissions Versicherung abschließen.

Artuhr Wither produziert einen Film, in dem ein Mann Frauen tötet, um an ihren Geruch zu gelangen. Der Autor des Buches "Das Deo" erfährt von dem Film und glaubt darin sein Buch wieder zuerkennen. Empört lässt er kurz vor der Premiere die Ausstrahlung des Kinofilms stoppen. Einige Zeit später stellt ein Gericht fest, dass Wither tatsächlich den Inhalt des Buches geklaut hat. Wither muss 10.000 € an den Autor zahlen. Woher kann er das Geld bekommen?

Macht jemand geltend, er sei durch die Produktion in seinen Urheber-, Persönlichkeits-, Namens- oder Markenrechten verletzt und kommt es deswegen zu einem Gerichtverfahren, übernimmt die Errors & Omissions Versicherung (E&O) die Kosten für den Rechtsstreit. Dabei ist es egal, ob die Vorwürfe berechtigt oder unberechtigt sind. Die Versicherung übernimmt auch die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Verletzten. Jedoch schützt die E&O nicht vor Ansprüchen, die von den am Film beteiligten Personen erhoben werden. Verzögert sich durch die Streitigkeit der Weiterdreh, werden diese Schäden auch nicht durch die E&O ersetzt.

Vor Abschluss der Versicherung muss der Produzent nachweisen, dass er alle Rechte, auch Titel- und Namensrechte, geklärt hat, sog. clearence. Diese Recherche kann auch durch spezielle Agenturen erfolgen.

Gerade Verleiher und Investoren aus den USA bestehen auf den Abschluss einer E&O, da dort mögliche Schadensersatzforderungen immens hoch seien können. Aber auch in Deutschland wird diese Versicherung gefordert. Dies ist immer häufiger der Fall, wenn das Drehbuch auf einer wahren Geschichte beruht. Denn hier ist die Gefahr, dass sich jemand in seinen Rechten verletzt fühlt, besonders hoch.

 

im Internet:

externer Link Caninenberg&Schouten
externer Link Marsh Deutschland
externer Link Gothaer Versicherungen
externer Link Deutsche Film-
versicherungs-
Gesellschaft


siehe auch:

interner Link für Rechte Dritter: Regisseur Fall 12 bis 21