Unfall am Set
Verletzen sich Zuschauer am Set, muss der Produzent Schmerzensgeld zahlen. Mit einer Produktionshaftpflichtversicherung kann der Produzent diesen Schaden begleichen.
Beim Außendreh vom Produzent Wim Änders wird ein am Straßenrand parkendes Auto beschädigt. Bei dieser Aktion verletzt der Fahrer des Filmautos auch eine Frau, die sich die Dreharbeiten anschaut. Kann sich der Produzent vor solchen Risiken schützen?
Gerade beim Außendreh ist die Gefahr groß, dass Sachen beschädigt, Zuschauer verletzt oder sogar getötet werden. Daher ist es notwendig, sich gegen solche Schäden mit einer Produktionshaftpflichtversicherung zu versichern.
Diese Versicherung greift ein, wenn durch die Produktion Personen- oder Sachschäden an unbeteiligten Dritten entstehen. Die Versicherung tritt nicht für vorsätzliches handeln ein. Die Deckungssumme ist begrenzt, sollte aber so hoch wie möglich vereinbart werden. Vor Abschluss des Vertrages muss der Produzent der Versicherung alle bekannten Gefahren anzeigen. Tut er das nicht, fällt der Versicherungsschutz weg.
Tipp: Die Haftpflicht sollte möglichst für alle Schäden eintreten
