Kinderarbeit verboten

Wer mit Kindern drehen will, benötigt hierfür eine Genehmigung. Hat sie zuständige Behörde ihr O.K. gegeben, muss sich der Produzent strikt an die Auflagen halten, sonst wird es teuer.

Fred Bauminger fehlen noch einige Kinderkomparsen. Weil sich der Dreh eh schon um drei Tage verzögert hat, nimmt er einfach die Kinder seiner Crewmitglieder. Und um noch mehr Zeit zu sparen ordnet er an, dass die Kinder ohne große Pausen die nächsten drei Tage durch zu arbeiten haben. Ist das erlaubt?

Das geht natürlich nicht so einfach. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche nicht arbeiten. Nach Absprache mit dem Jugendamt kann aber für Film- und Fernseharbeiten durch die zuständige Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Wer die zuständige Behörde ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen Landesrecht. In Bayern ist es z.B. das Gewerbeaufsichtsamt und in Thüringen das Amt für Arbeitsschutz. Weitere Auskünfte hierüber erteilt die jeweilige Stadtverwaltung.

Voraussetzung für eine Erteilung der Ausnahme ist, dass beide Elternteile und die Schule in die Filmaufnahmen schriftlich einwilligen. Zudem muss ein Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Filmaufnahmen bestehen. Der Produzent ist am Set dafür verantwortlich, dass die Kinder entweder von einem Elternteil oder Pädagogen betreut werden. Außerdem müssen alle Vorkehrung zum Schutz des Kindes getroffen werden. Nach dem Ende der Dreharbeiten müssen mindestens vierzehn Stunden ununterbrochene Freizeit gewährleistet sein.

Kinder und Jugendliche dürfen auch nicht pausenlos am Set sein:

  • Kinder zwischen drei und sechs Jahren dürfen nur zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr gedreht werden.
  • Kinder über sechs Jahre dürfen nur drei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr drehen.

Die Aufsichtsbehörde bestimmt auch, wie lange, an welchem Tag und zu welcher Zeit das Kind am Set eingesetzt werden darf. Das Amt legt die Dauer und Lage der Ruhepausen fest und bestimmt die Höchstdauer des täglichen Aufenthaltes am Drehort.

Um wertvolle Drehzeit einzusparen kann der Produzent Zwillinge engagieren. Während der eine Zwilling dreht, kann der andere Pause machen.

Tipp: Die Erlaubnis frühzeitig einholen. Erst wenn sie erteilt ist, darf mit dem Drehen überhaupt erst begonnen werden; ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.