Der Verleih als Geldgeber
Ohne einen Verleih, läuft der Film nicht in den Kinos. Zudem finanziert er Teile der Produktion ab Drehbeginn. Um diese Finanzspritze zu bekommen, muss der Produzent einen Presale-Vertrag mit dem Verleih schließen.
Der junge Filmproduzent Michel Meier hat eine radikale Dokumentation gedreht, in der er kein gutes Haar an der Politik der aktuellen Bundesregierung lässt. Aufgrund der Brisanz des Materials will er die Filmrolle nicht aus der Hand geben. Da der Film natürlich dennoch einer möglichst breiten Zuschauermasse zugänglich gemacht werden soll, schnappt er sich die Rolle und geht zum Kino seines Vertrauens, dem Cinemaxx um die Ecke, und legt sie der immer freundlich lächelnden Kassiererin im Foyer mit der Frage vor, ob gerade ein Saal frei sei, in dem er seinen Film zeigen könne. Die perplexe Kassiererin schaut ihn verduzt an und fragt: "Parkett oder Loge?".
Aufgabe eines Verleihs ist es, dem Produzenten zu helfen, seinen Film ins Kino zu bringen. Der Verleih schließt die Verträge mit den Kinotheatern, zieht die Kopien von dem Masterband beim Kopierwerk und macht Werbung für den Film. Bis dieser endlich im Kino zu sehen ist, können nach Abschluss der Dreharbeiten gut und gerne sechs Monate oder mehr vergehen.
Gleichzeitig finanziert der Verleih in vielen Fällen den Film zu einem nicht unerheblichen Teil mit. Der Kinoverleihvertrag wird daher meist als Presale-Vertrag abgeschlossen. Die Besonderheit des Presale-Vertrages besteht darin, dass der Produzent gegen die Übertragung von exklusiven Rechten an den Verleih, vom diesem eine bestimmte Geldsumme erhält, die nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Dies geschieht schon vor Beginn der Dreharbeiten und sichert dem Produzenten die Finanzierung seines Projektes. Inhaltlich enthält dieser Vertrag neben einigen Besonderheiten dieselben Punkte wie der Kinoverleihvertrag.
Tipp: Ein Presale kann nicht nur mit dem Kinoverleih vereinbart werden, sondern auch mit Videovertrieben, Fernsehanstalten, ausländischen Vertriebsfirmen oder Merchandising-Herstellern.
Cast & Crew:
In der Praxis verlangt der Verleih dafür immer eine Garantie, da er nicht die Katze im Sack kaufen möchte. Der Produzent garantiert dem Verleih meist, dass ein oder zwei bekannte Schauspieler in dem Film mitspielen werden, da sie die Zugpferde des Filmes sind und die Zuschauer ins Kino locken. Es ist aber auch denkbar sich auf andere Beteiligte, wie z. B. den Regisseur, zu einigen. Im Vertrag genau geregelt werden muss dann auch auf jeden Fall was passiert, wenn der Produzent sein Versprechen nicht einhalten kann, weil z. B. einer der Schauspieler ausfällt. Steht und fehlt der gesamte Vertrag damit oder sucht man gemeinsam nach einer Lösung?
Exklusive Rechteübertragung:
Für sein Entgegenkommen möchte der Verleih weiter, dass er die exklusiven Auswertungsrechte bekommt. Um sein Risiko verteilen zu können, möchten die meisten Verleiher neben dem Recht zur Kinoauswertung noch weitere Vertriebsrechte wie Video oder TV. An dieser Stelle sind daher die einzelnen Nutzungsrechte, das Territorium und der Zeitraum festzulegen und genau zu beschreiben.
Daten & Termine:
Um Streitigkeiten zu vermeiden sollten auch die wichtigsten Daten und die voraussichtliche Dauer der Dreharbeiten festgelegt werden. Hier ist Fingerspitzengefühl erforderlich. Der Produzent will natürlich einen gewissen zeitlichen Spielraum haben, wohingegen der Verleih feste Liefertermine haben möchte. Problematisch ist auch, was passiert, wenn der Produzent die Fristen nicht einhalten kann.
Mimimumgarantie/Beteiligungen:
Das für den Produzenten wichtigste ist wie viel Geld er bekommt. Die vereinbarte Geldsumme, die sog. Minimumgarantie, siehe hierzu auch Verleih Fall 1, des Verleihs erleichtert die Kalkulation des Budgets erheblich und kann dem Produzenten auch helfen, weitere Gelder zu akquirieren. Der Verleih zahlt dem Produzenten einmal die Minimumgarantie, die der Produzent in jedem Fall behalten darf, und darüber hinaus wird eine prozentuale Beteiligung des Produzenten an den Einnahmen des Verleihs vereinbart.
Tipp: Hier ist das Kleingedruckte genau zu lesen! Oft steht dort, dass der Verleih berechtigt ist, von seinen Einnahmen erst mal bestimmte Vorkosten abzuziehen, bevor er etwas an den Produzenten ausbezahlt. So kann es passieren, dass der Verlieh nie Gewinn macht und der Produzent leer ausgeht. Bei den Vorkosten ist daher immer Vorsicht geboten.
Einsichtsrechte:
Da es in diesem Geschäft um viel Geld geht und jeder versucht, so viel wie möglich für sich herauszuholen, sollten immer auch sog. Einsichtsrechte vereinbart werden. Bei Streitfragen kann man dann eine neutrale Person wie z. B. einen Wirtschaftsprüfer oder Anwalt beauftragen, der die Verträge und Bilanzen des Anderen überprüft.
Checkliste:
1. Vertragsgegenstand: Um was für einen Film geht es?
2. Garantierter Cast/Crew: Wer wird an dem Film mitarbeiten?
3. Exklusive Rechteübertragung: Was bekommt der Verleih alles?
4. Zeitrahmen und wichtige Termine (z. B. Premiere): Wie lange dauern die Dreharbeiten?
5. Material: Welche technischen Standards werden vereinbart?
6. Minimumgarantie: Wie viel Geld bekommt der Produzent auf jeden Fall?
7. Beteiligungen des Produzenten: Was fällt sonst noch für den Produzenten ab?
8. Einsichtsrechte (Vertrieb und Produzent): Wie kann ich dem Anderen in die Karten schauen?
9. Schlussbestimmungen
