Filmen mit versteckter Kamera - Wie werde ich zum Straftäter?
Geht ein TV-Team mit versteckter Kamera auf Sensationsjagd, dann heißt es schnell: Vorsicht, Straftat! Auch wenn der Dieb kein echter ist und die Prügelei keine Arm- und Rippenbrüche hinterlässt, kann der Sender ohne Einwilligung der Betroffenen schnell ein blaues Auge vom Richter verpasst bekommen.
Boulevardmagazine zeigen ihren Zuschauern gerne diverse Tests zu zahlreichen Themen: Ein "falscher" Dieb klaut z.B. Passanten Geldbörsen und der Reporter fragt sie später, ob sie den Verlust bemerkt hätten. Um die Zivilcourage der Passanten zu checken, inszenieren die Journalisten auch gerne Vergewaltigungen oder Schlägereien. Der TÜV-Prüfer wird mit versteckter Kamera gefragt, ob er die TÜV-Plakette gegen Bares herausrücken würde. Natürlich, ohne das Auto zu untersuchen. Das Problem an den Filmchen: In allen Fällen können sich die Beteiligten strafbar machen.
Der Bestohlene hat nicht darin eingewilligt, im Auftrag des Senders oder der Produktionsfirma bestohlen zu werden. Und auch wenn er den Geldbeutel später zurückbekommt, begeht der "falsche" Langfinger immer noch einen Diebstahl. Die "Aufklärung" der Straftat durch das Kamerateam ist allenfalls ein Zeichen tätiger Reue, das den Richter milde stimmt.
Das Vergewaltigungsopfer hat zwar in der Regel in die gestellte Vergewaltigung eingewilligt, jedoch stellt es zugleich einen Missbrauch von Notrufen (§ 145 StGB) dar, wenn ohne Not um Hilfe gerufen wird. Da es aber immer einige Querulanten gibt, die trotz Kenntnis, dass es nur ein Test war die Strafverfolgung wünschen, empfiehlt es sich dringend, die gestellte Vergewaltigung samt Dreharbeiten vorher bei der Polizei anzuzeigen.
Auch das Angebot, die TÜV-Plakette zu kaufen, ist eine, zumindest versuchte, Anstiftung zur Urkundenfälschung (§§ 267, 30 StGB), die sich nicht durch die nachträgliche Einwilligung des TÜV-Prüfers in Luft auflöst. Beim Filmen mit versteckter Kamera wird grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten verletzt, da er nicht eingewilligt hat, siehe Recht am eigenen Bild. Es empfiehlt sich hier, die Sache so früh wie möglich aufzuklären, um die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern.
Tipp: Bei rechtlichen Zweifeln in solchen Fällen, sollte vorher immer Rechtsrat eingeholt werden. Denn eine Straftat lässt sich in der Regel nicht mit der Zahlung eines Schmerzensgeldes an das Opfer aus der Welt schaffen. Denn hier ist die Staatsanwaltschaft "Herrin des Verfahrens", und kann aus dem Dreh ganz schnell einen Fall mit rechtlichen Konsequenzen machen.
