Filmen mit versteckter Kamera - Wie weit kann man gehen?

Filmt ein TV-Team mit versteckter Kamera, dann heißt es nicht immer: Verstehen Sie Spaß? Der Gag kann Folgen haben...

Aaron Reiter hat eine eigene Show, in der er Prominente mit der versteckten Kamera hoch nimmt. In einer Episode will er dem Sänger Joel Silverlane mal einen richtigen Einlauf verpassen. Dazu verkleidet er ein Team als Steuerfahnder, die das ganze Hab und Gut von Silverlane wegen dessen angeblich noch ausstehender Steuerzahlungen pfänden soll. Dabei lassen die Steuerfahnder die sechs Autos des Sängers auf Lastwagen aufladen, zerschlagen eine Gitarre und verweigern Silverlane den Zutritt zu dessen Haus. Silverlane rastet aus, beschimpft die Protagonisten und weint wie ein Baby, während alles mit versteckter Kamera gefilmt wird. Weil jedoch Silverlane gerade eine heiße Affäre mit dem Party-Luder Phoenix Hyatt hat, schämt er sich seiner Tränen und will nicht, dass der Beitrag gesendet wird.

Wird mit versteckter Kamera gefilmt, liegt regelmäßig keine Einwilligung des Gefilmten vor, denn sonst könnte man ja gleich mit offener Kamera filmen. Man kann auch nicht ohne weiteres von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen. In diesen Fällen ist folgendes Vorgehen empfehlenswert:

Nachdem der Kameramann gefilmt hat, offenbart sich das TV-Team eines Senders oder einer Produktionsfirma dem Gefilmten. Jetzt muss das "Opfer" über den Inhalt der Berichterstattung informiert und um Erlaubnis gefragt werden, damit das Filmmaterial auch gesendet werden kann. Das O.K. des Gefilmten sollte entweder mit der Kamera gefilmt oder schriftlich festhalten werden.

Verweigert der Gefilmte die Einwilligung, darf der Sender das Material nicht unbearbeitet ausstrahlen. Eine Sendung ist nur möglich, wenn der Gefilmte nicht einmal von seiner eigenen Mutter zu identifizieren ist. Dabei ist auf die Umgebung, die Stimme, Begleitpersonen, Gegenstände, auffällige Kleidung, Tattoos, Piercings, Autokennzeichen etc. zu achten. Das Gesicht ist so stark zu pixeln, dass man es nicht mehr erkennen kann. Achtung: Ein Balken über den Augen wird zwar gerne genommen, reicht aber nicht.

Die Stimme ist zu verfremden oder der Text ist nachzusprechen, was im Beitrag kenntlich zu machen ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Gerichte sind hier sehr streng. Auch bei kleinsten Fehlern, die eine Identifizierung nur durch die eigene Mutter möglich machen, ist schon Schmerzensgeld fällig. Entsprechend sorgfältig ist dabei vorzugehen. Und da sich die Sendeunternehmen in der Regel vom Produzenten garantieren lassen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, was sich der Produzent wiederum von Regisseur und Kameramann garantieren lässt, zahlt dieses Schmerzensgeld am Ende der Regisseur oder Kameramann.

Tipp: Fragen oder pixeln, sonst zahlen.

 

siehe auch:

interner Link Recht am eigenen Bild