Das Persönlichkeitsrecht Verstorbener

Auch nach dem Tod, besteht der Persönlichkeitsschutz weiter. Wer Fotos oder z.B. Filmausschnitte verwenden will, auf denen eine verstorbene Person zu sehen ist, der muss sich an die Erben wenden.

Bei Dreharbeiten in einer Privatwohnung lässt der Regisseur an die Wände Bilder des vor 20 Jahren bei einem Autounfall verstorbenen Rockstars Lenny Cocaine hänge Die Fotos sind im Bild flüchtig zu sehen. Die Witwe von Cocaine, Roseanna Hate, wehrt sich dagegen. Ihr Mann hätte nicht gewollt, auf einem Foto gerade in diesem Film gesehen zu werden.

Bei Verstorbenen ist, genauso wie bei lebenden Personen, auf das Recht am eigenen Bild zu achten. Denn das Persönlichkeitsrecht stirbt nicht mit der Person, sondern wirkt nach der Rechtsprechung noch ca. 30 Jahre fort.

Hat der Produzent das Bild aus dramaturgischen Gründen für die Szene gewählt, hängt es nicht zufällig an der Wand. Es kann davon ausgegangen werden, dass es später im Film auch zu sehen sein wird. Hierfür ist die Einwilligung der Erben des Abgebildeten nötig.

Anders ist es nur, wenn ein Foto unvermeidbar und zufällig im Hintergrund zu sehen ist: Handelt es sich um ein Beiwerk, ist ein Kameraschwenk über das Bild in Ordnung.

Tipp: Es ist empfehlenswert, vor dem Dreh einen Juristen zu befragen, da die Beurteilung nicht immer eindeutig ist.

 

im Glossar:

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