Strafrecht: Wann wird's kriminell?
Das Konzept von immer mehr TV-Shows ist: Verhalte dich wie ein Vollidiot und mache auch vor Straftaten nicht halt. Doch wer sich auf juristisches Glatteis begibt, kann schnell im Gefängnis landen.
Stuntman Kenny Nashville dreht für seine Show "Dumbass" immer wieder Szenen, in denen Passanten mit eingebunden werden. In einigen Szenen geht folgendes ab: Einmal sitzt Kenny nackt auf einem Rasenmähertraktor und mäht den Rasen entlang einer öffentlichen Strasse. Vorbeifahrenden zeigt er von Zeit zu Zeit den Mittelfinger oder seinen entblößten Hintern. In einer anderen Szene steckt Kenny in einem Gorilla-Kostüm und rempelt wahllos Passanten von hinten an und beschimpft sie oder springt auf vorbeifahrende und parkende Autos. Schließlich dreht er noch eine Sexszene mit einem Paar, das sich ziemlich laut in einer öffentlichen Toilette vergnügen soll, um dann die Reaktionen der Passanten zu filmen.
Lässt der Produzent eine Straftat filmen, die im Drehbuch steht, macht sich keiner strafbar. Denn alle Personen am Set haben ihr O.K. hierfür gegeben. Es wäre absurd, wenn nach dem Drehbuch ein Schauspieler mit "Arschloch" tituliert werden soll, er aber hinterher Anzeige wegen Beleidigung erstatten könnte.
So ist es auch bei einem Mörder in einem Krimi. Solange das Opfer nicht tatsächlich stirbt, begeht der Täter kein Verbrechen. Eine tragische Ausnahme gab es bei den Dreharbeiten zu "The Crow": Brandon Lee, Sohn des Kung Fu Stars Bruce Lee, starb durch einen Unfall während der Dreharbeiten. Wie im Drehbuch vorgesehen, sollte ein anderer Schauspieler einen Schuss auf Lee, alias Eric Draven, abgeben. Das Stichwort fiel. Der Schuss auch - zur gleichen Zeit brach Brandon Lee zusammen. Seine Freunde sollen darauf gesagt haben: "Super, aber stehe bitte jetzt auf, die Szene ist im Kasten!" Aber Lee konnte nicht mehr aufstehen. Anstelle der Platzpatrone war eine richtige Kugel im Pistolenlauf gewesen (Quelle: www.movie-watchers.de). Gegen den Schauspieler, der geschossen hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Ehrdelikte
Begehen die Schauspieler im Film eine echte Straftat, dann trifft sie die gleiche Härte des Strafgesetzbuches, wie jeden richtigen Täter. Zeigt Kenny also den Passanten seinen Mittelfinger, dann beleidigt er sie. Verletzt er in seinem Gorilla-Kostüm andere Personen, dann begeht er eine Körperverletzung. Die Beleidigung wird jedoch nicht erst durch das Zeigen des Materials im TV begangen, sondern bereits durch das Äußern der beleidigenden Worte gegenüber dem Passanten. Und das ist das Risiko solcher Shows: Fragt man die Passanten vorher nach ihrer Einwilligung zur Beleidigung und Körperverletzung, ist deren Reaktion nicht mehr spontan und für die Show wertlos. Fragt man sie erst hinterher, muss man mit einer Ablehnung der Einwilligung rechnen.
Doku-Reportage
Durch eine dokumentarische Berichterstattung kann unter Umständen eine Verleumdung oder üble Nachrede begangen werden. Dies ist der Fall, wenn sich die Protagonisten negativ über einen Menschen, ein Produkt oder eine Marke äußern. Im Zweifel sollte Rechtsrat eingeholt werden, inwieweit dies eine zulässige kritische Berichterstattung ist. Siehe auch im Kapitel Eingriff in den Gewerbebetrieb.
Jugendschutz
Soll der Film im Fernsehen oder im Kino ausgewertet werden, ist § 184 StGB zu beachten, nach dem die Verbreitung von Pornographie verboten ist. Was Pornographie konkret ist, hat das Gesetz nicht definiert. Auf keinen Fall dürfen primäre Geschlechtsteile (erigierter Penis, Vagina), Analverkehr, Kinder- oder Tierpornographie oder die Penetration gezeigt werden. Optische oder akustische Andeutungen von Vaginal- und Oralverkehr oder Selbstbefriedigung sind in Ordnung. Auch wird es in Deutschland kein zweites "Nippel-Gate" geben: Entgegen den Gepflogenheiten anderer Länder, ist es bei uns O.K., weibliche Brustwarzen zu zeigen. Egal, ob mit oder ohne Piercing in Form einer Sonne. Enthält der Film Pornographie, dann kann er nur noch auf Video/ DVD in solchen Videotheken ausgewertet werden, die von Minderjährigen weder einzusehen noch zu betreten sind.
Will der Produzent seinen Film auch im Ausland auswerten, sollte er Rücksicht auf die Empfindungen ausländischer Zuschauer nehmen. Unter Umständen ist der Film lokalen Jugendschutzvorschriften anzupassen. Das Recht, den Film zu schneiden, um ihn diesen Vorschriften anzupassen, muss sich der Produzent daher unbedingt vom Regisseur im Regievertrag einräumen lassen. Mehr dazu hier im Kapitel Rechteübertragung.
Weitere Möglichkeiten, sich strafbar zu machen, findet man auch im Kapitel Filmen mit versteckter Kamera.
