Tod einer Serienschauspielerin

TV-Serien leben von der Kontinuität über viele Jahre. Wenn aber die Quoten plötzlich sinken, werden viele alte Charaktere ausgetauscht. Dieser "Serientod" weist in arbeitsrechtlicher Hinsicht einige Besonderheiten auf.

Janine Jugendstil spielt schon seit 10 Jahren in einer großen Vorabendserie und erhält eine monatliche Gage von 10.000,00 € brutto. Allerdings wird sie bei der Zielgruppe der 14- bis 19-jährigen immer unpopulärer; sie ist einfach verbraucht. Produzent Ziegendörfer möchte Janine in der Serie sterben lassen und beauftragt das Autorenteam damit, einen dramatischen Abschied zu konstruieren, um noch einmal richtig Quote zu machen. Er fragt in der Rechtsabteilung nach, unter welchen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis mit Janine rechtlich überhaupt beendet werden kann.

Da Schauspieler in aller Regel Arbeitnehmer sind, gilt für sie der gesetzliche Kündigungsschutz, wenn sie länger als sechs Monate angestellt und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann ist eine ordentliche Kündigung nur aus besonderen betriebs-, personen-, oder verhaltensbedingten Gründen möglich. Die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes sind für den Produzenten sehr streng: einfaches "Herausschreiben" einer Rolle kann daher keine Kündigung rechtfertigen.

Ziegendörfer kann im Rahmen seiner künstlerischen Freiheit die Rolle "wegschreiben" lassen. Wenn Janine aber nicht freiwillig ihren Arbeitsplatz aufgibt, muss er sie weiter bezahlen und - wenn möglich - in einer anderen Rolle beschäftigen. Vielleicht schafft er es auch, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung einvernehmlich zu beenden. Allerdings muss er damit rechnen, eine Abfindung in Höhe von ca. 1/2 -Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zahlen zu müssen, was hier eine Summe von 50.000,00 € ausmachen würde. Janine hat also eine überaus starke Position und kann bei den Verhandlungen "hoch pokern".

Allerdings hätte Ziegendörfer es wesentlich einfacher haben können, wenn er zu Beginn mit Janine schriftlich eine auflösende Bedingung vereinbart hätte. Eine solche Klausel könnte sinngemäß lauten: "das Arbeitsverhältnis endet, wenn die Rolle des Darstellers nicht mehr in der Serie enthalten bzw. umbesetzt wird". Das ist zulässig und das Arbeitsverhältnis endet dann, wenn die Rolle weggefallen ist - der Arbeitgeber muss dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitteilen. Allerdings darf der Wegfall der Rolle nicht rein willkürlich geschehen, sondern muss sachliche Gründe haben. Ein solcher Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn sich - wie hier - der Publikumsgeschmack geändert hat und die Rolle bei der Zielgruppe nicht mehr beliebt ist.