Mein Film im Kino
Nur ein Film, der in die Kinos kommt, zahlt sich aus. Damit der Streifen seinen Weg auf die Leinwand findet, muss der Produzent einen Verleihvertrag abschließen. Bevor er den Vertrag unterschreibt, muss er z.B. an Lizenzgebiete , Fertigstellungsfristen und Minimumgarantien denken.
Produzent Peter Wolfgangsen ist begeisterter Cineast und hat eine Idee für seinen ersten Film. Er überlegt, ob und wie er diesen später in die deutschen Kinos und in die Filmtheater im deutschsprachigen Raum bringen kann.
Als erstes muss der Produzent einen Verleih finden, mit dem er einen Kinoverleihvertrag schließen kann. Hiermit sollte der Produzent vor Drehbeginn anfangen, damit er bei der Suche nach einem Verleih später nicht unter Druck gerät und eine schlechtere Verhandlungsposition hat. Außerdem möchte er mit der auf die Lizenzgebühren anrechenbaren Minimumgarantie aus dem Vertrag seinen Film mitfinanzieren.
Der Kinoverleihvertrag
Mit dem Kinoverleihvertrag räumt der Produzent dem Verleih die zu definierenden Verwertungsrechte an seinem Film ein. Der Verleih verpflichtet sich, den Film dementsprechend auszuwerten. Da er im Auftrag des Produzenten handelt, erhält er vorab eine Verleihprovision, die er von den für den Produzenten eingenommenen Erlösen abziehen kann.
Mit dem Vertrag erhält der Verleih somit ein exklusives oder nicht exklusives, gewerbliches und/oder nicht gewerbliches Vorführungsrecht am Film. Dieses Recht erlaubt es ihm in der Regel den Film in Flugzeugen, in der Eisenbahn, auf Schiffen und Bohrinseln vorzuführen. Der Verleih erwirbt ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht und darf zu Werbezwecken eine Klammerteilauswertung vornehmen, sprich er kann Trailer und Teaser herstellen.
Der Produzent sollte möglichst mit dem Verleih die Anzahl der Kopien, mit denen der Film in den Kinos gezeigt werden soll vereinbaren. Falls der Vertrag vor der Produktion geschlossen wird, sollten sich beide auf folgende Rahmenbedingungen des Films schriftlich einigen: (Arbeits-) Titel, Laufzeit, Genre, Sprachfassungen, Format und Produktionsbudget. Das Budget macht den Produktionswert bestimmbar.
Damit der Verleih kalkulieren kann, muss er dass Drehbuch, den Regisseur und die Hauptdarsteller kennen. Die beiden Verhandlungspartner können sich auch auf Ersatzpersonen einigen. Für den Fall, dass sich beim Dreh später etwas ändert, lässt sich der Verleih entweder ein Rücktrittsrecht oder ein Mitbestimmungsrecht in den Vertrag schreiben.
Das Lizenzgebiet
Als Lizenzgebiet kann der Produzent z.B. Deutschland oder Deutschland und das deutschsprachige Ausland festlegen. Die Lizenzzeit kann zwischen 5 und 10 Jahren liegen, unter Umständen mit einer Verlängerungsoption. Denn ist der Zeitraum wesentlich mehr als 10 Jahre lang, so besteht die Gefahr, dass der Verleih den Film nicht mehr umfassend auswertet und der Film in einer Schublade verstaubt. In der Regel ist so eine lange Lizenzzeit für den Verleih auch gar nicht erforderlich. Die meisten Filme sind nach einem halben Jahr im Kino ausgewertet. Sie werden anschließend auf VHS/DVD veröffentlicht und im Fernsehen ausgestrahlt. Nach etwa drei Jahren ist die Erstverwertung abgeschlossen.
Nur sehr wenige Filme werden nach so langer Zeit noch einmal deutschlandweit in den Kinos gezeigt. Zu diesen Ausnahmen gehört "Das Dschungelbuch" von Walt Disney: Es wird seit etwa 30 Jahren regelmäßig in die deutschen Kinos gebracht und gilt als erfolgreichster Kinofilm in Deutschland.
Vorsicht vor der Fertigstellungsfrist
Für den Produzenten kann eine Fertigstellungsfrist problematisch sein. Verstreicht die Frist vor Produktionsende, dann hat der Verleih die Möglichkeit, vom Vertrag zurücktreten. Da in der Praxis solche Fristen schwer einzuhalten sind, sollte der Produzent auf eine großzügige Frist achten und auf die Rechtsfolgen, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben.
Sperrfristen beachten
Für die Auswertung von Kinofilmen gibt es eine feste Reihenfolge: Zuerst erscheint der Film im Kino, dann auf Video/DVD, im Pay-TV und zuletzt im Free-TV. Eine Auswertung im Internet kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen.
Diese Reihenfolge ist wichtig, damit die Produktion best möglichst ausgewertet werden kann. Das heißt in der Praxis: Ist es finanziell nicht mehr lukrativ, den Film im Kino zu zeigen, dann darf er auf Video/DVD vertrieben werden. Aus diesem Grund sind Sperrfristen zu beachten, die in Deutschland von der Filmföderanstalt vorgegeben werden. Meist darf eine Veröffentlichung auf Video/DVD erst sechs Monate nach Kinostart erfolgen und im Fernsehen nach zwei Jahren. Es lässt sich z.B. gut beobachten, dass die Preise für Videos und DVDs nach TV-Ausstrahlung eines Filmes schlagartig in den Keller sinken. Bezüglich der Sperrfristen haben Verleiher und Produzent dieselben Interessen. Problematisch können diese Fristen werden, wenn eine parallele Auswertung im Ausland erfolgt. Dann kann die Ausstrahlung durch einen Sender, der mit seinem Signal in das Territorium eines anderen Landes ausstrahlt das absolute Erstaufführungsrecht eines dortigen Senders verletzen.
Die Minimumgarantie und sonstige Vergütung
Damit der Produzent mit seinem Film anfangen kann, erhält er aus dem Verleihvertrag als Anzahlung auf die Lizenzgebühren eine Minimumgarantie. Diese hängt vom erwarteten Erfolg des Films ab und kann für einen deutschen Film etwa 50.000 bis 250.000 Euro und mehr betragen. Der Produzent plant das Geld als Presale für sein Filmprojekt ein. Darum ist es für ihn wichtig, die Minimumgarantie so früh wie möglich zu bekommen. Da es sich um eine Garantie handelt, muss der Produzent das Geld nicht zurückzahlen; auch dann nicht, wenn der Film flopt. Allerdings wird die Summe mit etwaigen späteren Zahlungen verrechnet.
Neben der Minimumgarantie erhält die Produktion später nur zusätzlich Geld, wenn der Film ein großer Erfolg wird. Denn der Verleih zieht von den Einnahmen zunächst seine Verleihprovision, die Kosten für Material und Marketing sowie die Minimumgarantie ab.
Tipp: Vorsicht vor der Abrechnung des Verleihs: Bevor der Produzent Geld sieht, zieht der Verleih von der vereinbarten Summe diverse eigene Kosten ab. Alle unklaren Formulierungen hinterfragen und auf Änderung bestehen. Im Filmförderungsgesetz sind die abzugsfähigen Verleihvorkosten definiert.
Was sonst noch zu regeln ist:
- Gesamtinvestitionen des Verleihs für Filmkopien und Marketing
- Abrechnungsmodalitäten: Zeitpunkte (Wann und wie häufig?)
- Mindestgrenzen (Ab welchem Betrag ist keine Abrechnung mehr erforderlich?), Inhalt und Form der Abrechnungen (Wie soll Abrechnung ausgestaltet sein?)
- Verpflichtung des Verleihs, z.B. einen Mietsatz von etwa 50% von den Kinobetreibern zu verlangen
- Zusammenarbeit zwischen Produzent und Verleih für Marketing
- Nennungsverpflichtungen des Produzenten auf Verleih übertragen
Checkliste:
- Rechteübertragung: Welche Rechte soll der Verleih bekommen und für wie lange?
- Vergütung: Welche Vergütung bekomme ich sicher? Welche ist vom Erfolg des Filmes oder von anderen Faktoren abhängig?
- Eigene Vertragspflichten: Kann ich meine eigenen Vertragspflichten sicher erfüllen und muss nicht befürchten, dass der Verleih vom Vertrag zurücktritt?
