Filmzitat
Die Verwendung von fremden Filmmaterial als Zitat ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Das Verbrauchermagazin "Bildschirm" setzt sich kritisch mit Schokolade und deren Inhaltsstoffen auseinander. Besonders kritisch wird die bekannte Schokoladensorte "Schokomund" ins Visier genommen. Im Rahmen des Beitrages wird auch ein Auszug des Werbespots von "Schokomund" (wir gehen davon aus, dass der Werbespot ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes ist) eingeblendet, in dem behauptet wird, in der Schokolade sei um einiges mehr an Milch als Kakao enthalten. Damit soll dargestellt werden, dass wirkliche Inhaltsstoffe und die in der Werbung behaupteten Zutaten auseinander fallen.Nach dem Zitatrecht ("Kleinzitat", § 51 Ziff. 2 UrhG) dürfen Filmausschnitte aus einem fremden Film entnommen werden, wenn es sich bei dem fremden Film um ein veröffentlichtes Werk im Sinne des Urhebergesetzes handelt (siehe Urheberrecht), das als Beleg (= Zitatzweck) oder als Mittel künstlerischer Gestaltung unverändert und unter Angabe der Quelle in angemessenen Umfang in ein anderes urheberrechtsschutzfähiges Werk übernommen wird. Ist ein Zitat danach zulässig, beschränkt es neben den Urheberrechten auch die Leistungsschutzrechte.
Maßgebende Voraussetzung für ein zulässiges Zitat ist, dass der fremde Filmausschnitt als Beleg für die eigenen Ausführungen dient. Es muss ein Zusammenhang zwischen eigener Ausführung und fremdem Filmausschnitt geschaffen werden. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass der Filmemacher oder Regisseur sich zur Unterstützung eigener Darstellung eines Zitates bedient oder das Zitat als Interpretationsmittel einsetzt. So würde es nicht ausreichen, wenn der fremde Filmausschnitt nur eingespielt würde, um sich eigene Erörterungen zu ersparen.
Der Werbespot von "Schokomund" darf von dem Verbrauchermagazin eingeblendet werden, um zu belegen, was in der Werbung von der Schokoladenfirma behauptet wird.
Tipp: Zu bedenken ist, dass beide fett aufgeführten Punkte vorliegen müssen, um von einem zulässigen Zitat ausgehen zu können. Sollte der Filmemacher oder Regisseur bei einzelnen Punkte Bedenken haben, sollte er besser die Finger vom Zitat lassen oder sich anwaltlichen Rat einholen. Denn immer winkt der Regress!