[an error occurred while processing this directive]
[an error occurred while processing this directive]
[an error occurred while processing this directive]

Gemeinfreie Werke

Ist die Schutzfrist für einen Film abgelaufen, dann ist er gemeinfrei und der Filmemacher kann ihn in seinem Film einarbeiten.

Produzent Poor möchte mit seiner Frau in der Hauptrolle, der bekannten Sängerin DieHeilige, einen Film drehen. Gerne würde er dabei auf die alten Lieblingsfilme seiner Frau zurückgreifen und noch einige zeitgemäße Veränderungen vornehmen. Außerdem plant er, an denselben Orten zu drehen.
Der Filmemacher darf bei der Produktion ohne weiteres gemeinfreie Werke verwenden und bearbeiten. Neben den Werken, die wegen Ablauf der Schutzfrist nicht mehr nach dem Urhebergesetz geschützt sind und solchen Gütern, die urheberrechtlich nicht schutzfähig sind (siehe Urheberrecht), gehören zu dem Begriff der gemeinfreien Werke auch das aktuelle und historische Zeitgeschehen, historische Personen und tatsächliche Ereignisse und Begebenheiten wie Länder und Landschaften, u.a..
Poor kann auf die Lieblingsfilme seiner Frau zurückgreifen und Veränderungen daran vornehmen, wenn bei den Filmen schon die Schutzfrist abgelaufen ist. Ebenso kann er dieselben Drehorte wählen, da es sich hierbei um eine tatsächliche Begebenheit handelt.
Tipp: Der Filmemacher muss aber darauf achten, keine Beiträge von anderen zu übernehmen, die erst dem gemeinfreien Werk hinzugefügt wurden. Denn diese genießen womöglich wieder Urheberrechtsschutz!

im Glossar:

Link ins Glossar Bearbeitung
Link ins Glossar Schutzfrist
Link ins Glossar Urheberrecht